Die E-Vertrag Visumskategorie
Diese Kategorie ist für die Staatsangehörigen von bestimmten Ländern, die einen Vertrag mit den USA für Handel und Gewerbe haben begrenzt. Ein E-1 Visum ist für einen Ausländer, der in die USA gekommen, um auf erhebliche Handel treiben, vor allem zwischen den USA und sein / ihr eigenes Land wünscht. Ein E-2 Visum ist für einen Ausländer, der in die Vereinigten Staaten kommt zu entwickeln und zu leiten den Betrieb eines Unternehmens, in dem er / sie investiert hat, oder ist aktiv in den Prozess des Investierens, eine erhebliche Menge an Kapital.
Dieser eignet sich für schwer Fähigkeiten zu finden, wurde für Profis und Handwerksberufe wie Schweißer und Monteure eingesetzt.
E-1 und E-2-Visa
Verträge zwischen USA und vielen Ländern dürfen auch ausländische Personen in die Vereinigten Staaten gekommen, um den Handel (Import / Export-Aktivitäten) sowie zur Durchführung von Investitionen zu verwalten. Im Gegensatz zur Einwanderungs-Investoren-Visum gibt es keine feste Dollar-Betrag für die Investition. Die E-1 Visum wird verwendet, um den Handel zwischen den Vereinigten Staaten und dem Land der Staatsangehörigkeit führen. Das E-2 Visum ist für die Aufsicht über Investitionen in den USA eingesetzt
Grundvoraussetzungen einer E VISA
- Ein Vertrag über Handel und Schiffahrt oder ein bilaterales Investitionsabkommen muss in der Wirkung zwischen den USA und dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der ausländischen Gesellschaft bzw. des Anlegers sein.
- Das Unternehmen oder die Person, die Außenhandel betreiben oder Investitionen in den USA muss die gleiche Nationalität wie der Vertrag Landes sein.
- Die Nationalität eines Individuums ist das Land der Staatsangehörigkeit.
- Die Staatsangehörigkeit eines Kapital-oder Personengesellschaft wird von der Staatsangehörigkeit der Personen mit Mehrheitsbeteiligung (Aktienbeteiligung oder Partnerschaft Interesse an der Wirtschaftseinheit) bestimmt. Controlling Interesse bedeutet mindestens 50% der Anteile. Für Zwecke Vertrag können die Bürger des Landes, die US-Vertrag Daueraufenthalt erworben haben, nicht bei der Ermittlung der 50% der Anteile angerechnet werden. Doch die Bürger des Landes, der Vertrag in den USA sind in E Visum kann bei der Bestimmung des Status 50% der Anteile angerechnet werden.
- Der Mitarbeiter oder Auftraggeber, der für die Anwendung ist E Visum -Status müssen die gleiche Nationalität wie der Vertrag Entität. Ehepartner und Kinder des Arbeitnehmers oder Auftraggeber kann derivative E-Status, ohne dass ein Bürger des Landes Vertrag zu erhalten.
ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR E-1, Handelstreibende VISA
- Umfangreicher Handel
Das Unternehmen muss in erster Linie erhebliche Handel zwischen den USA und der Vertrag Landes beteiligt werden.
Die Definition des Handels, der für Zwecke der E-1 Visum, hat sich erheblich erweitert. Früher war die E-1 Visum nur für Unternehmen in der Tausch, Kauf oder Verkauf von materiellen Gütern beteiligt. Nun ist E-1 Visa-Status auch für Unternehmen in der Tausch, Kauf oder Verkauf von Dienstleistungen sowie materielle Güter beteiligt sind verfügbar.
Dementsprechend können Unternehmen mit Dienstleistungen wie Werbung, Consulting, Buchhaltung, Technik und rechtlichen Umstände für E-1-Status zu qualifizieren. Außerdem können Unternehmen in Technologie-Transfer beteiligt für E-1-Status zu qualifizieren, wenn das Eigentum an der Technologie geht von einem Unternehmen zum anderen.
Keine spezifische Minimum-Dollar-Betrag ist erforderlich, um dem Erfordernis der erheblichen Handels gerecht zu werden. Stattdessen wird der Dollar-Betrag und die Anzahl der Transaktionen berücksichtigt, sowie die Anforderung, dass die kontinuierliche Handel genommen werden. Eine einzige große Transaktion wird nicht qualifizieren, während zahlreiche kleine Geschäfte können.
Für den Handel, um in erster Linie zwischen den USA und der Vertrag Land mehr als 50% des US-Dollar Volumen des internationalen Handels angesehen werden muss zwischen den USA und der Vertrag Landes sein.
- Auftraggeber Trader
Die Person, die E-1 Visa-Status zuerkannt wird, muss in die USA kommen als wichtigster Händler oder in einem Aufsichts-oder Führungsposition oder must have "Fähigkeiten, die wesentlich für den erfolgreichen Betrieb des Unternehmens sind".
ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN FÜR E-2, VERTRAG Anlegerstatus
- Erhebliche Investitionen
Es gibt keine spezifische Dollar-Betrag, der investiert, um die "erheblichen" Anforderung zu erfüllen, aber die Investition muss eine der beiden Prüfungen werden müssen:
- Es muss ein erheblicher Anteil des Gesamtwerts des Gewerbebetriebs (dieser Test ist in der Regel auf Investitionen in bestehende Unternehmen angewendet wird), oder
- Es muss ausreichen, um eine profitable und tragfähige Geschäftsmodelle des Typs in Erwägung gezogen zu etablieren.
- Die Investition muss in einem aktiven Geschäft sein.
Investitionen in Grundstücke für zukünftige Wertschätzung gehalten, würden Bankguthaben und Investitionen in Aktien und Wertpapiere, die nicht für das E-2 Visum qualifizieren. Die Investition muss in einem Unternehmen, das einen Dienst oder Waren produziert werden.
- Die Investitionen sollten Arbeitsplätze schaffen für die US-Arbeiter.
Während es vorzuziehen ist, die US-Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Anwendung für die E-2 Visum gemietet haben, ist vernünftigerweise erreichbar Projektionen von Arbeitsplätzen, die erstellt werden oft sufficent.
- Das E-2 Visum Antragsteller muss eine Schlüsselrolle bei dem Betrieb des Geschäfts spielen.
Der Antragsteller muss entweder der Investor, der in die USA kommen wird, zu entwickeln oder zu lenken oder die Investition muss ein Manager oder eine gut ausgebildete Mitarbeiter mit besonderen Fähigkeiten, die für die Entwicklung der Investitionen sein werden.
Status von Familienangehörigen
Familienangehörige (Ehegatten und ledige Kinder unter 21) der wichtigsten E Visum Mitarbeiter erhalten können derivative E Visum Status, der ihnen in den USA leben und zur Schule gehen können. Familienmitglieder sind nicht berechtigt, es sei denn, sie arbeiten für ein Visum unabhängig zu qualifizieren.
DAUER DER Aufenthalt in den USA
E Visa werden in der Regel für vier oder fünf Jahre ausgestellt. E Visa Inhaber in die USA sind für zwei Jahre und Erweiterungen der Aufenthalt erlaubt können gewährt werden für bis zu zwei Jahren zu einer Zeit. Erweiterungen sind in der Regel unbegrenzt, solange der Handel oder die Investitionen weiter. Eine E Visum kann oft für weitere fünf Jahre durch das State Department Visa-Büros in Washington DC In diesem Fall ist es nicht notwendig, um in die Heimat zurückkehren, um das Visum zu verlängern neu ausgestellt werden.
ANWENDUNGSRICHTLINIEN
Die E Visum -Anwendung kann durch ein US-Konsulat im Ausland oder durch einen US-Büro des Immigration & Einbürgerungsbehörde gemacht werden. Jedoch wird der Leser dringend empfohlen, die Beratung durch einen US-Anwalt zu erhalten, bevor Anfang der Handelsaktivitäten der Investition oder der Beantragung des Visums.
E VISA Vertrags Länder
Verträge, die für Handel und Investitionen Status (beide E-1 und E-2 Visum) bieten sind in der Tat mit den folgenden Ländern:
- Argentinien
- Australien
- Österreich
- Belgien
- Kanada
- China (Taiwan)
- Kolumbien
- Costa Rica
- Estland
- Äthiopien
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Honduras
- Iran
- Irland
- Italien
- Japan
- Korea
- Lettland
- Liberia
- Luxemburg
- Mexiko
- Niederlande
- Norwegen
- Oman
- Pakistan
- Paraguay
- Philippinen
- Slowenien
- Spanien
- Suriname
- Schweden
- Schweiz
- Thailand
- Togo
- Türkei
- Vereinigtes Königreich
- Jugoslawien
Verträge zur Übertragung der nur E-1-Vertrags-Händler-Status mit den folgenden Ländern existieren.
- Bolivien
- Brunei
- Dänemark
- Estland
- Griechenland
- Israel
Verträge zur Übertragung der nur E-2-Vertrags-Investor-Status sind in der Tat mit den folgenden Ländern:
- Armenien
- Bangladesch
- Bulgarien
- Kamerun
- Kongo
- Tschechische Republik
- Ecuador
- Ägypten
- Georgien
- Grenada
- Jamaika
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Moldawien
- Mongolei
- Marokko
- Panama
- Polen
- Rumänien
- Senegal
- Slowakei
- Sri Lanka
- Trinidad & Tobago
- Tunesien
- Ukraine
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